Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit der ARGE für Beschäftigung (Stadt
Augsburg), auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II, durchgeführt.
Voraussetzung:
Die Jugendlichen/Heranwachsenden müssen im Arbeitslosengeld II-Bezug sein und unter Betreuungsweisung stehen.
Durch den zusätzlichen Stundenaufwand (2 bis 3 Stunden) können verstärkt Anstrengungen unternommen werden, den Jugendlichen im Bereich der Arbeitskompetenz zu fördern und evtl. Hemmnisse durch Alltagsprobleme zu beseitigen.
Mögliche Inhalte:
Stellenrecherche, Sicherstellung der nötigen Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining.









