Arbeitsweisungen

Gemeinnützige Arbeit wird durch Urteil des Jugendgerichts oder durch die Staatsanwaltschaft verhängt. Die Anzahl der Hilfsdienste bewegt sich in der Regel zwischen 8 und 80 Stunden.

Alle Jugendlichen müssen zunächst persönlich ins Büro der BRÜCKE kommen. In einem Einteilungsgespräch wird noch einmal über den Grund der Weisung gesprochen und anschließend eine geeignete Einsatzstelle ausgewählt. Dafür stehen ca. 160 Einsatzstellen im Stadtgebiet Augsburg und den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg zur Verfügung. Es handelt sich dabei überwiegend um unterstützende Arbeiten in Seniorenheimen (Küche, Hauswirtschaft, Hausmeister), Sozialstationen und Kindertagesstätten, auf Sportanlagen und Friedhöfen, in Krankenhäusern, Wertstoffsammelstellen, Jugendzentren und Vereinen der unterschiedlichsten Art. Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein. Für Jugendliche, die ihre Hilfsdienste nur an Wochenenden ableisten können, schränkt sich das Angebot ein.

Die BRÜCKE überwacht und begleitet den Ablauf der Verfahren, hält den Kontakt zu den Einsatzstellen und meldet die geleisteten Stunden an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht.

 

Als Besonderheit gibt es hin und wieder die Möglichkeit, Hilfsdienste begleitet abzuleisten. In diesen Fällen werden bis zu vier Jugendliche von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter der BRÜCKE bei der Ableistung ihrer Aufgaben begleitet (Beispiel: Park-Ranger-Projekt im Wittelsbacher Park).