Betreuungsweisungen

Die Betreuungsweisung ist eine auf Einzelfallhilfe ausgerichtete Maßnahme, die vom Jugendrichter für mindestens sechs bis höchstens zwölf Monate ausgesprochen wird.

 

Den Jugendlichen werden Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage gegeben und sie sollen zu einer selbständigen Gestaltung ihres Lebens befähigt werden. Die Häufigkeit der Kontakte hängt von der jeweiligen Problemlage des Jugendlichen ab, in der Regel findet jede Woche ein gemeinsames Treffen statt.

 

Die Hilfe kann u.a. folgende Bereiche betreffen:

 

  • Aufarbeitung belastender Erfahrungen
  • Arbeitsmarktbezogene Hilfen
  • Schuldenregulierung
  • Konfliktbewältigung (Eltern, Partner, Schule, Arbeitgeber)
  • Unterstützung bei Schriftverkehr und Ämtergängen