Gesprächsweisung

Die Gesprächsweisung ist eine Kurzzeitmaßnahme, die vom Richter ausgesprochen wird. Sie wird in Form von Einzelberatung durchgeführt. Die Anzahl der Kontakte wird im Urteil festgelegt und soll sich zwischen mindestens drei und maximal fünf Gesprächen bewegen.

 

Die Weisung ist gut geeignet, wenn es sich um klar umrissene Fragestellungen und Problemlagen handelt. Diese können im Bereich der Schulden- und Arbeitsberatung liegen oder auch deliktspezifisch sein. Im Einzelfall kann die Gesprächsweisung auch dazu dienen, die Motivation für längerfristige Angebote (z. B. Drogenhilfe) herzustellen.