Mutter-Kind-Gruppe

Die Weisung wird vom Jugendrichter ausgesprochen, wenn sich eine Schwangere bzw. junge Mutter in einer schwierigen Lebenssituation befindet und ein Beratungs- und Hilfsangebot notwendig erscheint. Die Kinder können in die Gruppe mitgebracht werden. Die Zahl der Teilnehmerinnen ist auf sechs beschränkt.

 

Nach einem Vorgespräch, in dem sowohl auf die aktuelle Lebenssituation als auch auf die Straftat eingegangen wird, folgen über drei Wochen verteilt sechs Gruppentreffen von jeweils zweistündiger Dauer.

 

Neben aktiver Mitarbeit in der Gruppe muss sich jede Teilnehmerin mit einem speziell auf sie bezogenen Thema in Form eines Kurzreferates beschäftigen. Dabei werden die individuellen Lebenssituationen und die daraus resultierenden Schwierigkeiten angesprochen und können durch Meinungs- und Erfahrungsaustausch bearbeitet werden.


Hauptinhalte:

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation
  • Klärung von Fragen hinsichtlich der Elternschaft
  • Reflektion des Erziehungsverhaltens
  • Information über Anlaufsstellen für unterschiedliche Problemlagen (z. B. Schuldnerberatung, Mutter-Kind-Einrichtungen)