EinWandFrei
Wer erstmalig wegen illegalen Sprayens überführt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen an „EinWandFrei“ teilnehmen und hat so die Möglichkeit, den verursachten Schaden zu bereinigen.
Sofern der Geschädigte zustimmt, kann der an „EinWandFrei“ teilnehmende Sprayer die verunreinigten Flächen reinigen beziehungsweise überstreichen. Für die Geschädigten ergibt sich daraus der Vorteil, dass der Schaden möglichst unkompliziert und zeitnah beseitigt wird. Die Teilnehmer hingegen bekommen die Chance, die meist sehr hohen finanziellen Schadensersatzansprüche, die aus der Sachbeschädigung resultieren, abwenden zu können.
Bei einer Zuweisung durch die Staatsanwaltschaft kann bei einer erfolgreichen Teilnahme an „EinWandFrei“ das strafrechtliche Verfahren eingestellt werden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Voraussetzungen für eine Teilnahme sind:
- Der Sprayer muss ein vollumfänglich geständiger Ersttäter im Alter zwischen 14 und 21 Jahren sein.
- Er muss bereit sein, den Schaden aktiv zu beseitigen.
- Die Schadenssumme darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.
- Die Staatsanwaltschaft muss der Teilnahme an „EinWandFrei“ zustimmen.
- Die Teilnahme am Projekt kann auch durch jugendrichterliche Weisung erfolgen.